Das Tragen eines Radhelmes ist gemäß den Vorgaben des BDR Pflicht.

Radwege sind zu benutzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, die Teilnehmer verzichten auf alle Rechtsansprüche auch Dritter, an den Veranstalter.

Dieser übernimmt keinerlei Haftung.

Die Regeln der StVO sind unbedingt zu befolgen.

Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.